Leistung Förderung von Wohneigentum
Die Wohneigentumsförderung fördert das bauen oder kaufen einer Eigentumswohnung. Die Förderobjekte sind von den Förderempfängern/innen und/oder ihren Angehörigen nach § 29 Nr. 1 S. 2 WFNG NRW dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Eine Nutzung zu eigenem Zwecke liegt auch dann vor, wenn weniger als die Hälfte der Wohn- und Nutzfläche anderen dient.
Was wird gefördert?
- Die Neuschaffung oder der Bestandserwerb zur Selbstnutzung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
 - Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden
 - Die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung, in denen die Wohnräume oder Schlafräume nicht kleiner als 10 qm² sind
 
Wer wird gefördert?
- Haushalte, deren anrechenbaren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt oder um bis zu 40 % übersteigt (Einkommensgruppe A oder B)
 - Wenn für die Wohnraumfördermittel maßgebend, werden zum Haushalt gehörende Kinder angerechnet, wenn 
- Dass die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1-5 EstG erfüllt
 - Oder dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird
 
 - Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung
 - Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
 
Wie wird gefördert?
- Es dürfen Grunddarlehen bis zu folgenden Höhen gewährt werden:
 
| Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B | |
| Kostenkategorie 1 | 96.000,00 € | 57.000,00 € | 
| Kostenkategorie 2 | 111.000,00 € | 66.000,00 € | 
| Kostenkategorie 3 | 143.000,00 € | 85.000,00 € | 
| Kostenkategorie 4 | 177.000,00 € | 106.000,00 € | 
| Zuzüglich Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) | 23.000,00 € | |
| Barrierefreies Objekt | 11.500,00 € | 
Für die dem Kreis Recklinghausen angehörigen Städte gilt entsprechend die Kostenkategorie 3.
- Es können Zusatzdarlehen gewährt werden für:
- standortbedingte Mehrkosten
 - Bauen mit Holz
 - BEG Effizienzhaus 40
 - Familienbonus
 - Daneben sind besondere Darlehen für Schwerbehinderte vorgesehen
 
 - Darlehen:
- Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung für 30 Jahre
 - Zinssatz von 0,5%
 - Tilgungsnachlass von 10% des Grunddarlehens und bis zu 50% der Zusatzdarlehen
 
 
Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter.
Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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               Kämmerei
               Fachdienst 20
 
- Wohnraumförderung - Antrag Eigentumsförderung
 - Einkommenserklärung zum Antrag Förderung selbst genutztes Wohneigentum
 - Wohnraumförderung - Anlage zur Einkommenserklärung
 - Wohnraumförderung - datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
 - Selbstauskunft Eigentumsmaßnahmen
 - Selbsthilfeerklärung Eigentum
 - Hinweise zur Einkommenserklärung