Karriere bei der Kreisverwaltung Recklinghausen

Ein guter Einstieg auf allen Karrierestufen


Im bevölkerungsreichsten Kreis Deutschlands, einem Verbund zehn benachbarter Städte, gibt es viel zu tun – und entsprechend viel zu bewegen. Dass das auch passiert, dafür sorgt das Team der Kreisverwaltung Recklinghausen mit über 2.000 Kolleg*innen. Unser gemeinsamer Anspruch ist es, den Bürger*innen unseres Kreises als verlässlicher Partner mit bedarfsgerechten und zeitgemäßen Dienstleistungen zur Seite zu stehen und Entwicklungen im gesamten Kreisgebiet zu gestalten.

Um das auch in Zukunft sicherzustellen, suchen wir regelmäßig nach neuen Kolleg*innen, die ihre Fähigkeiten in verschiedensten Bereichen einbringen – etwa Soziales, Finanzen, Sicherheit, Recht, Gesundheit, Bildung, Erziehung, Immobilien, Umwelt, Verkehr, Wirtschaft oder zentrale Angelegenheiten. Ob Verwaltungsausbildung oder besondere Fachexpertise – bei uns arbeiten verschiedenste Fachrichtungen Hand in Hand!
 
 

  
Ausbildung, Studium und dann noch einiges mehr
Wertvolle Denkanstöße geben uns regelmäßig die jüngsten Mitarbeitenden. Ein unverstellter Blick auf die Dinge und frische Ideen machen es möglich. Auch deshalb fördern wir junge Menschen beim Start ins Berufsleben über ein breites, praxisorientiertes Angebot an Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen.
 

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Ausbildung

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Duales Studium

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Praktikum

Vorzüge auf einen Blick



Unser starkes Team aus Kreisverwalter*innen und Kreisgestalter*innen kümmert sich für ihre Mitbürger*innen um viele verantwortungsvolle Aufgaben. Um dieses Team bestmöglich zu befähigen und zu motivieren, tragen wir die Verantwortung für bestmögliche Arbeitsbedingungen im und rund ums Kreishaus - vom ersten Kennenlernen im Rahmen des Bewerbungsprozesses bis zum letzten Arbeitstag am Ende einer hoffentlich langen, erfüllenden Karriere.
 
Der Kreis als Arbeitgeber hat einiges zu bieten. Ein paar zentrale Annehmlichkeiten haben wir hier zusammengestellt:

 
 

Unser Team steht sehr gerne für Fragen rund um die Karriere bei der Kreisverwaltung Recklinghausen bereit!
 
 


Für allgemeine Fragen rund um eine Einstellung bei der Kreisverwaltung Recklinghausen nehmen wir uns sehr gerne persönlich Zeit. E-Mails rund um das Thema Karriere beantworten wir unter karriere@kreis-re.de.
 
Direkte Ansprechpartner*innen und Kontaktinformationen zu den aktuell zu besetzenden Stellen sowie für die Themen Ausbildung, duales Studium und Praktikum sind in den konkreten Stellenausschreibungen beziehungsweise auf den oben verlinkten Unterseiten zu finden.
 
Antworten auf häufig gestellte Fragen und Einblicke in den Bewerbungsprozess haben wir hier aufgeführt:
  
 

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie eine unserer Stellenausschreibungen aufrufen, finden Sie am unteren Bildschirmrand die Möglichkeit, sich einfach und schnell online zu bewerben. Neben den grundlegenden Angaben zu Ihrer Person, brauchen Sie dann nur noch die üblichen Bewerbungsunterlagen, wie Anschreiben/Lebenslauf, relevante Qualifikationsnachweise (z.B. Berufsabschluss) und ggf. Arbeitszeugnisse hochzuladen. Sie können den Vorgang auch jederzeit pausieren und später fortsetzen.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, können Sie sich auch in Papierform bewerben. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellenausschreibung an:
 
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 11 -Personalservice
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Welche Qualifikation benötige ich?
In der jeweiligen Stellenausschreibung finden Sie unter dem Punkt „fachliches Anforderungsprofil“ die geforderten Qualifikationen. Die dort genannten Qualifikationen müssen grundsätzlich alle Bewerber*innen erfüllen, um erfolgreich am Auswahlverfahren teilzunehmen. Dies gilt nicht für Qualifikationen, die laut der jeweiligen Ausschreibung nur von Vorteil sind, idealerweise mitzubringen oder wünschenswert sind. Im weiteren Verfahren können leider nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die die zwingenden Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.


Kann ich mich auf mehrere Stellenausschreibungen parallel bewerben?
Selbstverständlich! Wir freuen uns, wenn wir Sie für mehr als nur eine Stelle begeistern können. In der Vielfältigkeit der Stellen und Tätigkeiten bei der Kreisverwaltung sehen wir einen großen Vorteil, den wir Ihnen als Arbeitgeber bieten können. Wenn Sie mehrere Ausschreibungen auf unserer Internetseite ansprechen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbungen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf jede Stellenausschreibung von Interesse gesondert bewerben müssen.
 
Werden meine Bewerbungsunterlagen nach einer Absage aufbewahrt?
Wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt oder zurückgezogen, vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Sofern Sie in die Aufnahme in einen Bewerberpool einwilligen, speichern wir Ihre Daten maximal 12 Monate.


Muss meine Bewerbung ein Foto enthalten?
Nein.


Kann ich mich auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit bewerben?
Als Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst können Menschen aller Nationalitäten beim Kreis Recklinghausen arbeiten. Beamtinnen und Beamte müssen hingegen die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen.


An wen richte ich das Bewerbungsanschreiben?
Da am Auswahlverfahren mehrere Personen beteiligt sind, ist die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren, ..“ immer passend. Sie können sich 
natürlich auch an die Ansprechperson richten, welche in der Stellenausschreibung unter „Fachliche Fragen:“ benannt ist.
 

Gibt es Bewerbungsfristen?
Ja, grundsätzlich gibt es Bewerbungsfristen. Die jeweilige Frist finden Sie in der Stellenausschreibung.
 

Ich habe meine berufliche Qualifikation im Ausland erworben, muss ich etwas beachten?
In der Regel ist zumindest eine deutsche Übersetzung der Unterlagen erforderlich, sofern die Unterlagen nicht (auch) in englischer Sprache abgefasst sind. Dies muss im Einzelfall geprüft werden, ggf. ist eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich. Reichen Sie einfach die vorhandenen Unterlagen ein und wir melden uns zurück, falls wir weitere benötigen sollten.
 
Was ist „Vollzeit“ und was bedeutet die Stelle ist „teilbar“?
In unseren Stellenausschreibungen finden Sie auch immer Angaben zum Beschäftigungsumfang. Vollzeit bedeutet bei Tarifbeschäftigten eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden. Der Hinweis, dass die Stelle teilbar ist, bedeutet, dass grundsätzlich auch eine Beschäftigung in Teilzeit möglich ist.

Handelt es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine Stelle, die nicht in Vollzeit besetzt werden kann (Teilzeitstelle), wird dies in der Stellenausschreibung zusammen mit dem entsprechenden Beschäftigungsumfang angegeben.
 
Was bedeutet die Abkürzung EG _ _ TVöD?
Im öffentlichen Dienst richtet sich die Vergütung (Tarifbeschäftigte) nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gilt. Das Entgeltsystem ist nach Entgeltgruppen (EG) gegliedert. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf verschieden Internetseiten, unter dem Suchbegriff: „Entgelttabelle TVöD VKA“.

Im Beamtenbereich erfolgt die Besoldung anhand der Landesbesoldungsordnung NRW (LBesO NRW). Die Besoldungsgruppe wird mit der Abkürzung „LBesG NRW“ angegeben.
 

An wen kann ich mich bei Problemen mit dem Bewerbungsportal wenden?
Bei Problemen mit dem Bewerbungsportal können Sie sich per E-Mail an karriere@kreis-re.de oder telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung am Seitenende, unter dem Punkt "Fragen zur Bewerbung:".
 

Bewerbung beim Kreis


Wir freuen uns über Ihr Interesse, die Kreisverwaltung als Mitarbeiter*innen mit Ihren persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen zu bereichern!

Haben Sie Fragen, z.B. zum Bewerbungsverfahren? Dann rufen Sie uns einfach an! Die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Um unser Bewerbungsverfahren transparent darzustellen, haben wir die folgenden Hinweise und Informationen für Sie zusammengestellt.
Bewerbungsverfahren bei der Kreisverwaltung Recklinghausen
1. Bewerbung
Um uns einen ersten Eindruck von Ihnen, Ihrem Werdegang und Ihren Qualifikationen zu verschaffen, bitten wir Sie, uns ein kurzes Anschreiben und einen tabellarischen Lebenslauf zu schicken. Darin sollten, neben der Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihre aktuelle Anschrift, Ihre Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten sein. Darüber hinaus benötigen wir Nachweise über Ihre Qualifikationen (z.B. Berufsabschluss, Studium, Zeugnisse, Nachweise über Fort- und Weiterbildungen etc.) sowie Arbeitszeugnisse aus Ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen (bzw. Dienstzeugnisse / Beurteilungen aus Ihren bisherigen Dienstverhältnissen).


2. Vorauswahl
Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden wir Ihre Unterlagen prüfen und uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen vergleichen wir das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung mit Ihren Qualifikationen. Auf der Grundlage dieser Bewertung und im Abgleich mit den anderen Bewerbungen entscheiden wir dann, ob Sie zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens eingeladen werden oder eine Absage erhalten. Wie lange die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen dauert, hängt von der jeweiligen Stelle und dem Bewerberaufkommen ab. Wie viele Phasen ein Auswahlverfahren umfasst und wie diese inhaltlich gestaltet sind, hängt von der jeweiligen Stelle ab. Häufig findet jedoch bereits nach der Vorauswahl ein abschließendes Vorstellungsgespräch statt.





3. Vorstellungsgespräch
Zwischen Einladung und Termin liegen in der Regel ca. zwei Wochen, so dass Sie genügend Zeit haben, sich vorzubereiten. Die Vorstellungsgespräche werden als strukturierte Interviews durchgeführt (ggf. ergänzt durch „Assessment Center-Elemente“). Allen Bewerber*innen die werden die gleichen Fragen gestellt, um eine entsprechende Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Fragen und Aufgaben orientieren sich an den Anforderungen der jeweiligen Stelle. Bewertet werden die Antworten durch ein Auswahlgremium, bestehend aus mehreren Beobachterinnen und Beobachtern. Das Gremium besteht in der Regel aus einer Führungskraft aus dem Bereich, für den Sie sich beworben haben, einer Person aus dem Fachdienst Personalservice (regelmäßig die in der Stellenausschreibung genannten Kontaktpersonen) sowie je eine Person aus dem Personalrat, von der Gleichstellungsstelle und ggf. der Schwerbehindertenvertretung.

Vorstellungsgespräch mit dem Gremium



4. Fertig!

Nach dem abschließenden Gespräch werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Ihre Leistung im Vorstellungsgespräch wird von der Auswahlkommission bewertet. Die Person, die insgesamt am besten geeignet erscheint, erhält eine Zusage. Alle anderen Personen, die nicht für die zu besetzende Stelle ausgewählt wurden, erhalten eine Absage. Auf Nachfrage geben wir Ihnen gerne Feedback zu Ihrer Leistung.